Kandidat*innen beantworten deine Fragen zur Landtagswahl M-V 2026?
Wer hat bei der Landtagswahl eigentlich Jugendliche im Blick?
Mit 18 Fragen haben wir alle Landtagskandidat*innen zur Fragenparty eingeladen. Ihre Antworten gibt’s hier komplett unbearbeitet. Die Fragen kommen direkt von Jugendlichen. So müssen sich die Kandidat*innen mal richtig mit den Themen auseinandersetzen, die für junge Menschen wichtig sind.
Check einfach unten die Kandidat*innen, die dich interessieren. Mit der Filterfunktion kannst du nach Alter, Wahlkreis oder Partei sortieren.
Kandidat*innen
Filter
Alter
Partei
Wahlkreis
FAQ
Wer steckt hinter der Fragenparty?
Diese Seite ist ein Angebot des Landesjugendrings M-V e.V., das wir zusammen mit Jugendlichen in 3 Schritten entwickelt haben:
1) Zuerst haben wir in einem Beteiligungsprozess und mit einer offenen online-Umfrage die Fragen gesammelt.
2) Dann haben Jugendliche haben auf einer Fragenparty in Ribnitz-Damgarten abgestimmt, welche Fragen sie besonders wichtig finden.
3) Im Anschluss wurden die ausgewählten Fragen mit einer kleinen Jugendredaktion gebündelt und in der Formulierung geschärft.
Für die Inhalte der Antworten sind ausschließlich die jeweiligen Kandidat*innen verantwortlich. Die darin zum Ausdruck kommenden Positionen oder Meinungen spiegeln nicht unbedingt die Positionen und Meinungen des Landesjugendringes Mecklenburg-Vorpommern wider.
Beim Beteiligungsprozess hatten wir viel Unterstützung. Ein ganz großer Dank geht raus an das Beteiligungsnetzwerk MV, an den Dachverband der Kinder- und Jugendgremien in M-V und an das Jugendforum Rostock!
Die Webseite wurde in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei des Landes M-V und mit der H2F Kommunikationsagentur realisiert.
Die Fragenparty ist ein Teil der Aktionen des Landesjugendrings M-V zur Landtagswahl und wird auch gefördert aus Mitteln vom Bürgerfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Warum finde ich nicht Antworten von allen Kandidat*innen?
Wir haben alle Kandidat*innen und/oder ihre Parteien zur Teilnahme eingeladen. Wir hatten somit keinen Einfluss darauf, wer und in welchem Umfang antwortet. Auch die Reihenfolge sowie die angezeigten Vorschläge basieren auf einem Algorithmus und spiegeln weder eine Bevorzugung noch unsere eigene politische Ausrichtung wider.
Warum gibt es nur von einigen Kandidat*innen ein Video und nicht von allen ein Foto?
Wir haben alle Kandidat*innen gebeten, die Fragen schriftlich zu beantworten. Wer wollte, konnte uns zusätzlich auch ein Video oder eine Sprachnachricht schicken.
Fotos haben wir noch nicht von allen Kandidat*innen erhalten. Soweit das noch passiert, werden wir sie noch ergänzen 🙂
Was muss ich über die Landtagswahl M-V wissen?
Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026
Am 20. September 2026 wählt Mecklenburg-Vorpommern seinen 9. Landtag. Wahltag ist ein Sonntag, die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der Landtag hat mindestens 71 Sitze, es gibt 36 Wahlkreise, und die 5-Prozent-Sperrklausel entscheidet darüber, welche Parteien über ihre Landesliste einziehen.
Das Wahlsystem: Personalisiertes Verhältniswahlrecht Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen, die unterschiedliche Dinge entscheiden: Die Erststimme bestimmt, wer den eigenen Wahlkreis direkt vertritt, die Zweitstimme bestimmt die Machtverhältnisse im gesamten Landtag.
Erststimme (Wahlkreiskandidat:in): Gewählt wird eine Person direkt im eigenen von 36 Wahlkreisen. Es zählt die relative Mehrheit: Wer die meisten Stimmen erhält, zieht in den Landtag ein. Diese Stimme sichert, dass jede Region des Landes im Parlament vertreten ist.
Zweitstimme (Landesliste): Gewählt wird eine Partei über ihre Landesliste. Diese Stimme entscheidet über die Sitzverteilung im gesamten Landtag und ist damit für die Parteien die entscheidende Stimme — nur wer mindestens 5 % erreicht, zieht ein.
Aufbau des Stimmzettels Der Stimmzettel ist zweigeteilt: links die Erststimme mit den Wahlkreiskandidat:innen, rechts die Zweitstimme mit den Landeslisten der Parteien. Pro Spalte darf nur ein Kreuz gesetzt werden, insgesamt sind also maximal zwei Kreuze gültig.
Linke Spalte (Erststimme): Die Kandidat:innen der Kreiswahlvorschläge, jeweils mit Namen und Partei (bzw. „Einzelbewerber:in“). Die Reihenfolge richtet sich nach den Kreiswahlvorschlägen im Wahlkreis.
Rechte Spalte (Zweitstimme): Die Landeslisten der Parteien — 2026 treten 19 Parteien an. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Wahl, neue Parteien folgen danach alphabetisch.
Erlaubt ist auch, nur ein Kreuz zu setzen. Mehr als zwei Kreuze insgesamt oder ein zweites Kreuz in derselben Spalte machen den Stimmzettel ungültig — ebenso Verzierungen oder Kommentare auf dem Zettel.
Wer darf wählen? Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens 37 Tagen laut Melderegister seinen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Wer am Wahltag verhindert ist, kann ohne Angabe von Gründen per Briefwahl abstimmen.
Kurze Fakten: Mindestalter 16 Jahre, Mindestwohndauer 37 Tage, 19 antretende Parteien, 402 Kandidat:innen insgesamt, Wahlperiode 5 Jahre.
Der Landtag – und was er macht Der Landtag ist das Landesparlament von Mecklenburg-Vorpommern und die direkt gewählte Vertretung des Volkes. Er tagt im Schweriner Schloss und hat für die fünfjährige Wahlperiode drei zentrale Aufgaben:
Gesetzgebung: Der Landtag beschließt die Landesgesetze etwa zu Schule, Polizei, Kommunen oder Naturschutz und kann bei Bedarf auch die Landesverfassung ändern.
Wahl der Landesregierung: Die Abgeordneten wählen die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten und kontrollieren fortlaufend deren Regierungsarbeit.
Haushalt und Kontrolle: Der Landtag beschließt, wofür das Land sein Geld ausgibt, und prüft über Anfragen und Ausschüsse, wie die Verwaltung dieses Geld tatsächlich einsetzt.
U16-Wahl: Stimme der Jugend Begleitend zur Landtagswahl findet vom 7. bis 11. September 2026 die U16-Wahl statt, koordiniert vom Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern. Mitmachen können alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren aus M-V — bisher hieß das Format U18-Wahl, wurde aber umbenannt, weil 2026 erstmals auch die 16- und 17-Jährigen regulär an der Landtagswahl teilnehmen dürfen. Bei der U16-Wahl zählt nur die Zweitstimme; die Ergebnisse werden am 15. September 2026 veröffentlicht und zeigen, wie junge Menschen wählen würden, wenn sie schon stimmberechtigt wären.
Ich bin noch nicht 16. Was kann ich bei der Landtagswahl machen?
Wenn du noch nicht 16 bist, kannst bei der U16-Wahl mitmachen! In ganz M-V gibt es Wahllokale, in denen du kurz vor der richtigen Landtagswahl deine Stimme abgeben kannst. So kriegen wir raus, wie Jugendliche unter 16 Jahren gewählt hätten, wenn sie wahlberechtigt wären
Du willst dabei sein? Hier findest du dein Wahllokal:
wahlen.u18.org/landtagswahl-mecklenburg-vorpommern/wahllokale
Kein Wahllokal in deiner Nähe gefunden? Dann melde doch einfach eins an 🙂
Wie das geht und wer dich dabei unterstützen kann, erfährst du hier:
ljrmv.de/u16